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1.) Die Versteigerung erfolgt freiwillig im Namen des Versteigerers und für fremde Rechnung. Eigenware ist im Besitzerverzeichnis des jeweiligen Kataloges unter der Nr. 1. aufgeführt.
2.) Die Katalogbeschreibung erfolgte nach bestem Wissen und Gewissen. Es sind keine zugesicherten Eigenschaften gem. §§ 459 ff BGB. Alle Gegenstände können vor der Auktion besichtigt und geprüft werden. Die Gegenstände sind gebraucht und, wenn nicht anders beschrieben, in einem dem Alter entsprechenden guten Zustand. Der Versteigerer übernimmt keine Haftung für Sach- und Rechtsmängel. Berechtigte Mängel müssen spätestens drei Tage nach Empfang der ersteigerten Gegenstände geltend gemacht werden, können aber nur bis drei Wochen nach Beendigung der Auktion anerkannt werden. Bei Zeitschriften, mehrbändigen Gesamtausgaben und Konvoluten kann keine Garantie für die Vollständigkeit übernommen werden; sie sind von jeder Möglichkeit einer Reklamation ausgeschlossen.
3.) Der Versteigerer behält sich vor, Katalognummern zusammenzulegen, zu trennen, in einer anderen Reihenfolge aufzurufen oder zurückzuziehen.
4.) Der Aufruf erfolgt zu dem in der rechten Spalte des Kataloges angegebenen Preis, es sei denn, daß mehrere höhere schriftliche Gebote vorliegen. Gebote unter diesem Preis (Limit) werden nicht akzeptiert. Die Steigerung erfolgt in der Regel um 5 - 10%. Schriftliche Gebote müssen spätestens am Tag vor der Auktion eingegangen sein. Sie werden nur in der notwendigen Höhe in Anspruch genommen, die erforderlich ist, um andere Gebote zu überbieten. Gebote wie z.B. "Kaufen", "Maximum", "zu jedem Preis" gelten nur bis zur dreifachen Höhe des geschätzten Marktwertes (gMW). Telefonische Aufträge werden nur bearbeitet, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
5.) Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf kein Übergebot erfolgt. Liegen mehrere gleichhohe Gebote vor, kann der Versteigerer nach freiem Ermessen den Zuschlag erteilen. Bei Zweifel über den Zuschlag kann der Versteigerer den Gegenstand erneut anbieten.
6.) Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und zur Zahlung des Kaufpreises. Der Kaufpreis besteht aus der Zuschlagsumme, dem Aufgeld von 15% und ggf. anfallenden Versandkosten. Auf diese Beträge wird die gesetzliche Mehrwertsteuer von z.Zt. 7% (Fotografie 16%) erhoben. Die Mehrwertsteuer entfällt bei Auslieferung in Drittländer (Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaft) sofern der Versand durch uns erfolgt bzw. der Nachweis der Ausfuhr erbracht wurde. Der Kaufpreis ist umgehend in bar in Euro fällig. Bei schriftlichen Bietern innerhalb von einer Woche nach Zustellung der Rechnung. Mit dem Zuschlag geht die Gefahr des Gegenstandes auf den Ersteigerer über. Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen. Für Käufer aus Europa und Übersee: Nur Schecks auf eine Deutsche Bank gezogen in Euro! (Sie können solche Schecks bei Ihrer Hausbank kaufen) Alle Steuern, Kosten und Gebühren der Überweisung (incl. der dem Auktionshaus Weigelt abgezogenen Bankspesen) gehen zu Lasten des Käufers. Bei Auslandskunden, die nicht umgehend in bar in Euro zahlen (schriftliche Bieter), werden grundsätzlich 1,5 o/oo der Rechnungssumme, mindestens jedoch Euro 15,- im voraus als Bankspesen erhoben. Bei ordnungsgemäßer Überweisung wird der Betrag erstattet.
7.) Bei Zahlungsverzug haftet der Ersteigerer für alle daraus entstehenden Schäden. Mit dem Eintritt des Verzuges werden sämtliche Forderungen sofort fällig.
8.) Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die versteigerten Gegenstände Eigentum des Auftraggebers, und erst dann besteht ein Anspruch auf Auslieferung.
9.) Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so behalten die übrigen Bestimmungen ihre Gültigkeit. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt die Regelung, die rechtlich zulässig ist und wirtschaftlich dem gewollten Zweck am nächsten kommt.
10.) Mit der Abgabe eines Gebotes gelten die Versteigerungsbedingungen als anerkannt. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hannover. Dieses gilt auch dann, wenn die Auktion an einem anderen Ort stattfinden sollte.
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